Softwarerecht & Lizenzrecht
Ich berate Software- & Appentwickler, Webdesigner, freie Mitarbeiter & Freelancer sowie deren Kunden und Auftraggeber in Fragen des Informationstechnologie-, Urheber- und Lizenzrechts.
Neben meiner juristischen Expertise kann ich auch auf einen überdurchschnittlichen technischen Sachverstand zurückgreifen, der es mir erlaubt mich auch in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und technische Vorgänge juristisch zu bewerten.
Mein Leistungsumfang umfasst hierbei die Erstellung & Überprüfung von AGB, Software-, Hardware-, Webdesign-, Service- & Wartungsverträgen für Ihr Unternehmen oder Gewerbe.
Wenn Ihre Urheberrechte durch Plagiate, Raubkopien oder Fälschungen verletzt werden unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte, etwa durch den Ausspruch von Abmahnungen, Maßnahmen des Eilrechtsschutzes, gerichtlichen Verfahren und der Zwangsvollstreckung.
Ich berate und vertrete Sie auch als Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeits- & Mantelverträgen mit Ihren Mitarbeitern & Freelancern unter Beachtung Ihrer besonderen Bedürfnisse bezüglich der Übertragung von Urheber- und Lizenzrechten & Fragen zur Scheinselbstständigkeit.
Sind Sie als Programmierer, Entwickler oder Designer für Ihre Tätigkeit nicht bezahlt worden? Lassen Sie sich von mir beraten über die effektive Einbringung der ausstehenden Zahlungen von Ihrem Auftraggeber. Das Urheber- und Lizenzrecht bietet Ihnen hier häufig einzigartige Möglichkeiten.
Sie sind als Kunde eines Dienstleistungs- oder Webdesignvertrags oder Auftraggeber eines Softwareprojekts mit dem Entwicklungsstand oder der Funktionsfähigkeit der Software unzufrieden? Sind Lieferfristen überschritten oder Budgets ausgeschöpft worden ohne nutzbares Ergebnis? Lassen Sie sich juristisch beraten über Ihre Vertragsgestaltungs- und Mängelrechte sowie Möglichkeiten der Einflußnahme.